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   BGH, 18.08.1987 - RiZ(R) 3/87   

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BGH, 18.08.1987 - RiZ(R) 3/87 (https://dejure.org/1987,2226)
BGH, Entscheidung vom 18.08.1987 - RiZ(R) 3/87 (https://dejure.org/1987,2226)
BGH, Entscheidung vom 18. August 1987 - RiZ(R) 3/87 (https://dejure.org/1987,2226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richterliche Unabhängigkeit - Ablehnung - Bestimmter Protokollführer

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 417
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.04.1978 - RiZ(R) 4/77

    Entscheidung über die Zuziehung eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle -

    Auszug aus BGH, 18.08.1987 - RiZ(R) 3/87
    Zwar hat das Dienstgericht des Bundes ausgesprochen, daß die richterliche Entscheidung, ob das Protokoll vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle aufzunehmen oder sein Inhalt mit einem Tonaufnahmegerät vorläufig aufzuzeichnen ist (§§ 159 Abs. 1 Satz 2, 160 a Abs. 1 ZPO), grundsätzlich nicht Gegenstand einer Maßnahme der Dienstaufsicht sein kann (Urteil vom 21. April 1978 - RiZ (R) 4/77 = DRiZ 1978, 281 = NJW 1978, 2509).
  • DG Düsseldorf, 29.01.2008 - DG 5/07

    Verletzung richterlicher Unabhängigkeit durch dienstaufsichtliche Weigerung

    Soweit der Dienstherr neue Techniken in der Justizverwaltung einführt und auch dem Richter zur Verfügung stellt, dürfte dies - obwohl nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens - im Grunde rechtlich nicht zu beanstanden sein; vgl. zur Entscheidung des Richters, einen Protokollführer beizuziehen oder ein Tonbandaufnahmegerät zu bedienen: BGH Dienstgericht, Urteil vom 18. August 1987 - RiZ (R) 3/87 -, NJW 1988, 417 f.
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 29.01.2008 - DG-5/07
    zur Entscheidung des Richters, einen Protokollführer beizuziehen oder ein Tonbandaufnahmegerät zu bedienen: BGH Dienstgericht, Urteil vom 18. August 1987 - RiZ (R) 3/87 -, NJW 1988, 417 f.
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